Frag den Staat hat interene Weisungen des Auswärtigen Amtes zur Bewertung von Härtefallanzeigen nach § 22 S. 1 AufenthG im Kontext des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten veröffentlicht.
Die Weisung bestätigt was der BuMF und viele weitere NGOs befürchtet haben: Die Härtefallregelungen laufen ins leere und bestehen nur auf dem Papier.
Zur Kommentierung von ProAsyl.
