Der DRK-Suchdienst hat aktuelle Beratungshinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen (C-550/16) in Deutschland veröffentlicht. Es zeichnet sich derzeit aufgrund aktueller Rechtsprechung ab, dass zumindest in bestimmten Fallkonstellationen das Urteil auf Deutschland anwendbar ist.
Momentan wird das EuGH-Urteil, welches in bestimmten Fällen einen Nachzug nach Eintritt der Volljährigkeit ermöglicht, in Deutschland nicht angewandt.
Entgegen dieser vorherrschenden Verwaltungspraxis zeichnet sich jüngst in der Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte (VG Berlin und als nächsthöhere Instanz das OVG Berlin-Brandenburg) klar die Rechtsansicht ab, die Auslegungsvorgaben des EuGH-Urteils bezüglich des Elternnachzugs zum „rechtlich minderjährigen, aber faktisch bereits volljährigen“ Flüchtling seien in der Bundesrepublik Deutschland anwendbar
– Fachinformationen des DRK Suchdienst, 04/2019
Der DRK-Suchdienst hat die aktuellen Urteile ausgewertet und hierauf basierend Beratungshinweise erstellt.