SGB VIII-Reform – weiterhin Recht auf Jugendhilfe für alle Minderjährigen

Für den 07.05.2021 steht die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) nach ihrer Verabschiedung am 22.3.2021 auf der Tagesordnung des Bundesrats. Schon vor vier Jahren wurde ein Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ vorgelegt, dann aber aufgrund anhaltender Kritik von der Tagesordnung im Bundesrat genommen. Auch der BumF hatte den Entwurf scharf kritisiert, da dieser Vorschläge zur Einschränkung der Jugendhilfe bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge enthalten hatte.

Solche Einschränkungen sind im jetzigen Reformvorschlag nicht enthalten – es bleibt dabei, dass prinzipiell alle Minderjährigen das Recht auf Jugendhilfe haben. Welche Änderungen genau mit der Reform verbunden sind und weitere Infos stellt z.B. das DIJuF auf seiner Website bereit.

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