Wir starten im Oktober eine dreiteilige Seminarreihe zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Themen mit Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks.
1. Vertiefungsseminar: Das Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige nach der Flucht, 10.10.2023
Die Schaffung einer Aufenthaltsperspektive für unbegleitete Minderjährige nach der Flucht (umF) ist ein zentrales Ziel der Jugendhilfe und ein existenzielles Anliegen junger Menschen. Aufenthaltssicherheit kann sowohl über ein Asylverfahren als auch über andere aufenthaltsrechtliche Verfahren hergestellt werden (letzteres ist Gegenstand des zweiten Seminars).
Wann ist eine Asylantragstellung sinnvoll – wann nicht? Wie läuft das Asylverfahren ab? Was gilt es für die Anhörung, dem Kernstück des Asylverfahrens, zu berücksichtigen? Welche Schutzformen gibt es und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Welche Rechtsmittel stehen im Fall einer Ablehnung zur Verfügung?
2. Vertiefungsseminar: Alternative Wege der Aufenthaltssicherung außerhalb des Asylverfahrens für junge Menschen nach der Flucht, 24.10.2023
Alternative Wege der Aufenthaltssicherung werden dann relevant, wenn eine Asylantragstellung im Einzelfall nicht sinnvoll erscheint; spätestens aber wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde.
Ausgehend von der Frage, unter welchen Voraussetzungen ist es sinnvoll, keinen Asylantrag zu stellen, liefert das Seminar einen Überblick über alternative Optionen der Aufenthaltssicherung. Im Fokus stehen dabei das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach §25a AufenthG, die Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG sowie das Chancenaufenthaltsrecht nach §104c AufenthG.
Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen liegen bei den einzelnen Regelungen vor? Was ist in Hinblick auf die Identitätsklärung und Passbeschaffungspflicht zu beachten?
3. Vertiefungsseminar: Aufenthaltsverlängerung, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung von jungen Menschen nach der Flucht, 22.11.2023
Wie kann der Aufenthalt langfristig gesichert bzw. gefestigt werden? Dieser Frage widmet sich das letzte Vertiefungsseminar in der Reihe.
Neben der Aufenthaltsverlängerung und den Handlungsoptionen bei Widerrufsverfahren informiert das Seminar ausführlich über die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung. Im Fokus stehen dabei stets die jeweiligen Voraussetzungen und Hürden, wie insb. die Passbeschaffungspflicht.