Policy Paper mit Ukraine Fokus zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung Minderjähriger und Unterbringung

Im Rahmen des von terre des hommes geförderten Kooperationsprojekts „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft”, haben ECPAT Deutschland e.V., der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF) die spezielle Aufnahmesituation von geflüchteten Minderjährigen aus der Ukraine und ihre spezifischen Implikationen überprüft und analysiert, sowie mit früheren großen Fluchtbewegungen verglichen. Das Projekt lief von Juli 2022 bis Juli 2023.
Ziel des Projekts war es, Lehren und Erkenntnisse aus der aktuellen Fluchtsituation zu ziehen, um Empfehlungen für die Weiterentwicklung des deutschen Aufnahme- und Hilfesystems zu entwickeln. Aus den Ergebnissen verschiedener Recherchen, Seminare und Tagungen haben sich spezifische Handlungsempfehlungen für den Schutz von Minderjährigen in unterschiedlichen Bereichen – z.B. Risiken auf der Flucht, Unterbringung, psychosoziale Unterstützung, etc. – ergeben. Um diese Ergebnisse und Empfehlungen zu veröffentlichen, haben die Organisationen des Kooperationsprojekts Policy Paper (zum Teil einzeln und gemeinsam) entwickelt.

Zum Policy Paper mit dem Thema Unterbringung Minderjähriger.

Zum Policy Paper mit dem Thema Risiken für Menschenhandel und Ausbeutung für Minderjährige auf der Flucht und im Ankunftsland.

Material

Vor allem Minderjährige sind während der Flucht sowie nach Ankunft im Aufnahmeland als besonders vulnerabel zu sehen. Einem hohen Risiko für Übergriffe, Ausbeutung, Menschenhandel und sexualisierter Gewalt sind nicht nur unbegleitete Minderjährige ausgesetzt, sondern auch begleitete Minderjährige finden oft zu wenig Anhörung und Beachtung. Diese Risiken gilt es in allen Phasen der Flucht einzuschätzen und im etwaigen Handlungsrahmen zu bedenken.

(Juli 2023)

Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine sind viele Minderjährige nach Deutschland eingereist und reisen weiterhin ein. Aufgrund der Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die in diesem Fall EU-weit in Kraft getreten ist, standen den geflüchteten Menschen von Beginn an verschiedene Arten der Unterbringung/Unterkünfte zur Verfügung. Neben den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und Gemeinschaftsunterkünften sind viele Geflüchtete auch in privaten Unterkünften und Haushalten untergekommen, entweder bei Familie und Freunden, oder bei ihnen Unbekannten oder in anderen Unterkünften, wie Hotels und Pensionen. In diesem Kontext haben sich viele bekannte Lücken im Kinderschutz nochmals deutlich herauskristallisiert.

(Juli 2023)