Mitmachen: SGB VIII-Reformprozess

Am 21. Januar 2019 ist der Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ zum Reformprozess des SGB VIII gestartet, auf dessen Grundlage bis zum Jahresende ein Reformvorschlag durch das Familienministerium erarbeitet werden soll. Hierzu gibt es verschiedene Beteiligungsstränge, der wichtigste dürfte wohl die sog. Arbeitsgruppe „SGB VIII – Mitreden Mitgestalten“ sein. Sie besteht aus einer festen Auswahl an Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der „Behindertenhilfe“, der „Gesundheitshilfe” sowie Kommunen, Länder und Bund, die in vier themenbezogenen Arbeitssitzungen diskutiert und Arbeitspapiere entwickelt.

Bereits vor der konstituierenden Sitzung im Januar stand das Dialogverfahren unter anderem aufgrund der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe in der Kritik: Sie spiegele die Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren hunderten Interessensvertretungs- und Fachorganisationen nicht adäquat wider. Zudem wurde die Intransparenz des Verfahrens ingesamt bemängelt. Auch der BumF ist nicht an der Arbeitsgruppe beteiligt, obwohl im Rahmen des letzten Reformversuches zahlreiche Versuche unternommen wurden, benachteiligende Extraregelungen für geflüchtete junge Menschen im SGB VIII zu schaffen. Der BumF hat hierzu vielfach Stellung genommen.

Die Arbeitsgruppe tagt vier Mal im Gesamtprozess zu konkreten Themen und erarbeitet im Rahmen dieser Sitzungen Arbeitspapiere, die in den entstehenden Gesetzesentwurf Eingang finden. In der Sitzung am 12.02.2019 wurde das Thema “Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation” diskutiert. Am 4. April 2019 steht die nächste Arbeitssitzung zum Thema „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken“ an. Weiterhin wird es eine Sitzung geben zum Thema „Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen / Mehr Inklusion“ sowie zum Thema „Prävention im Sozialraum stärken.“

Im Vorfeld jeder Sitzung kann die Fachöffentlichkeit aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Gesundheitshilfe über die Online Plattform https://www.mitreden-mitgestalten.de/ ebenfalls Hinweise einbringen und sich über den Prozess informieren.

Aktuell ist bis zum 13. März die Online Plattform geöffnet für Beiträge zum Thema „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken“

Im Hinblick auf geflüchtete junge Menschen ist zu befürchten, dass der Reformprozess, anknüpfend an den letzten Gesetzesentwurf – das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – erneut Verschlechterungen durch die Hintertür zur Folge haben könnte. Der BumF fordert daher:

  • Eine klarstellende Regelung, die deutlich macht, dass das SGB VIII allen geflüchteten jungen Menschen offen steht;
  • den Rechtsanspruch auf Unterstützung und Betreuung nach individuellem Bedarfen, statt versteckter Kosteneinsparungsmöglichkeiten bei Leistungen für Geflüchtete;
  • eine regelhafte Hilfe und Unterstützung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für alle jungen Menschen;
  • eine ausdrückliche Festschreibung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
  • eine Unterbringung und Versorgung von jungen Geflüchteten, die sich am individuellen Bedarf und Kindeswohl orientiert, statt an Quotenregelungen;
  • eine klarstellende Kostenregelungen für den Einsatz von Dolmetscher/innen in allen Hilfen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe;
  • keine Übernahme von ordnungsrechtlichen Regelungen in das SGB VIII;
  • einen Ausbau der psychosozialen Unterstützungsangebote;
  • die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit pädagogischem Bedarf.

Der BumF hat zu Beginn der Koalitionsverhandlungen in einem Positionspapier einige Normänderungsbedarfe ausformuliert. Wir freuen uns, wenn Sie diese und weitere Themen, bei denen Sie rechtlichen Änderungsbedarf sehen, in den Reformprozess einbringen.