Am 16. August 2019 wurden die Inobhutnahmezahlen für das Jahr 2018 veröffentlicht. 12.201 unbegleitete Minderjährige wurden (vorläufig) Inobhut genommen. Im Jahr 2017 waren es noch 22.492 junge Menschen, in 2016 noch 44.935 junge Menschen. Gezählt wurden alle minderjährigen Personen, die durch die Jugenämter nach einer unbegleiteten Einreise (vorläufig) Inobhut genommen wurden.
Der Anteil von Mädchen ist dabei auf 17 Prozent gestiegen – in 2017 lag dieser bei 12 Prozent. 92 Prozent der Minderjährigen waren im Alter von 14 bis unter 18 Jahren, 8 Prozent jünger. Bei den Mädchen ist der Anteil von unter 14 Jährigen mit 16 Prozent besonders hoch, bei den Jungen machen unter 14 Jährige nur 6 Prozent aus.
Die Bedarfe von geflüchteten Mädchen sollten durch die Jugendhilfe daher stärker in Vordergrund gestellt werden. Spezifische Angebote für Mädchen sollten finanziell gestärkt und Qualifizierungsangebote gefördert werden. Zudem muss sich in Schule und Jugendhilfe vielerorts besser auf die Situation junger geflüchteter Mütter eingestellt werden.
Hintergrund
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland fliehen, müssen vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen werden. Zunächst wird geklärt, welches Jugendamt zuständig ist. Entscheidend hierfür sind eine bundesweite Verteil-Quote sowie bestimmte Belange des Kindeswohls. Im Rahmen der anschließenden Inobhutnahme wird dann die Einrichtung der Vormundschaft veranlasst und gemeinsam mit dem jungen Menschen u.a. ermittelt, welche pädagogische Unterstützung er/sie benötigt und wo die Unterbringung erfolgen soll.