Die Alterseinschätzung hat zentrale Bedeutung für die Zukunftsperspektiven der betroffenen jungen Menschen. Sie ist das „Nadelöhr“, an dem sich entscheidet, ob Kinderrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht. Die bisherigen Regelungen und Standards in diesem Verfahren zeigen erhebliche Schwächen, insbesondere bei der Gewährleistung einer unabhängigen Interessenvertretung.
Das folgende Papier gibt eine erste Einschätzung zur Ausgestaltung einer solchen Interessenvertretung und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung.
Die Umsetzung der GEAS-Verordnungen in Deutschland muss genutzt werden, um die bisherige Struktur der rechtlichen Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten weiterzuentwickeln und europakonform auszugestalten.
Zur Handreichung: Unabhängige Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung
Kontakt: Helen Sundermeyer, BuMF e.V.
