Gutachten von PRO ASYL und JUMEN zur Verfassungswidrigkeit der deutschen Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

JUMEN – Menschenrechte in Deutschland (https://jumen.org/) hat gemeinsam mit ProAsyl in einem umfassenden Gutachten die Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Die 2018 eingeführte Sonderregelung des § 36a AufenthG ist verfassungswidrig.

Dabei geht das Gutachten nicht nur auf die rechtliche Situation ein, sondern zeigt auch, wie das 2018 eingeführte Verfahren in der Praxis abläuft.

Diese gemeinsame Betrachtung von rechtlicher Situation und praktischer Umsetzung zeigt in Gänze die Absurdität des Sonderverfahrens und stellt beleuchtet so auch eine weitere Schräglage: Der subsidiäre Schutz an sich ist ein sicherer Schutzstatus, der auf Dauer und auf Integration angelegt ist. Die Sonderregelungen zum Familiennachzug stellen genau dies in Frage und widersprechen damit der Schutzidee an sich.