Rund sechs Monate nach der Aussetzung des Familiennachzugs wurden bislang lediglich zwei Visa im Rahmen von Härtefallregelungen erteilt. Dies geht aus einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger an die Bundesregierung hervor.
Eingegangen seien insgesamt knapp 2.600 Härtefallanzeigen, von denen sich die meisten „noch in der Phase der Sachverhaltskonsolidierung“ befänden, berichtet die epd.
Die internen Vorgaben des Auswärtigen Amtes (Weisung vom 22. Juli 2025) sind so restriktiv, dass sich in der Praxis fast niemand darauf berufen kann. Das steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der ergebnisoffene Einzelfallprüfungen verlangt und eine Beschränkung auf außergewöhnliche Sonderfälle als unvereinbar mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens bewertet hat.
