Familiennachzug zu subsidiär Geschützten: Erst zwei Visa nach §22 AufenthG erteilt!

Rund sechs Monate nach der Aussetzung des Familiennachzugs wurden bislang lediglich zwei Visa im Rahmen von Härtefallregelungen erteilt. Dies geht aus einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger an die Bundesregierung hervor.

Eingegangen seien insgesamt knapp 2.600 Härtefallanzeigen, von denen sich die meisten „noch in der Phase der Sachverhaltskonsolidierung“ befänden, berichtet die epd.

Die internen Vorgaben des Auswärtigen Amtes (Weisung vom 22. Juli 2025) sind so restriktiv, dass sich in der Praxis fast niemand darauf berufen kann. Das steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der ergebnisoffene Einzelfallprüfungen verlangt und eine Beschränkung auf außergewöhnliche Sonderfälle als unvereinbar mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens bewertet hat.

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Material

Am, 23. Juli 2025, wurde das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Was bedeutet die Aussetzung des Familiennachzugs für pädagogische Fachkräfte in der Begleitung der jungen Menschen? Wie können emotionale Stabilität ermöglicht werden und tragende Perspektiven erarbeitet werden? Wie können Fachkräfte in dieser Situation selbst gut für sich sorgen?

(Juli 2025)