Genau vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die während des Asylverfahrens volljährig geworden sind, und denen Schutz zuerkannt wird, der vereinfachte Familiennachzug gewährt werden muss. Doch die Umsetzung dieser EuGH-Rechtssprechung wird durch das Auswärtige Amt nicht umgesetzt. Nun haben Rheinland-Pfalz und Thüringen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, die den Familiennachzug für Eltern und Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erleichtern soll. Auch anerkannte Asylbewerber, die während des Verfahrens volljährig werden, sollen demnach künftig ihre Angehörigen nach Deutschland holen können.
Bundesratsinitiative zum Familiennachzug zu umF
18.04.2019