Der BuMF war gemeinsam mit sieben weiteren Organisationen im Bundestag zu einem »parlamentarischen Frühstück«. Der Anlass: Die Bundesregierung hat beschlossen, das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem GEAS in nationales Recht umzusetzen. Allerdings drohen bei der Umsetzung des GEAS in Deutschland schwerwiegende Kinderrechtsverletzungen für geflüchtete Kinder. Ziel des parlamentarischen Frühstücks war, die Abgeordneten über die Folgen zu informieren und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Außerdem gibt der BuMF gemeinsam mit weiteren Organisationen in einem neuen Positionspapier konkrete Empfehlungen, was bei dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren aus kinderrechtlicher Perspektive besonders beachtet werden sollte.
Unsere Forderungen:
- Haft im Migrationskontext ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar und muss gesetzlich ausgeschlossen werden.
- Kinder gehören auch nicht in haftähnlichen Einrichtungen. Für sie macht es keinen Unterschied, ob es sich rechtlich um Haft oder um haftähnliche Unterbringung handelt – entscheidend ist ihre erlebte Lebenswirklichkeit. Freiheitsbeschränkende Unterkünfte sind kein Ort für Kinder.
- Besondere Schutzbedarfe müssen früh und verbindlich identifiziert werden, um eine angemessene Unterbringung für Kinder und ihre Familien zu ermöglichen.
- Geflüchtete Kinder brauchen schnellen Zugang zu Schule und Bildung.
Den juristischen Hintergrund gibt es im Fachgutachten von Prof. Constantin Hruschka und Robert Nestler.
Zum Positionspapier.
