Gestern wurde im Kabinett das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz” mit kinderrechtswidrigen Verschärfungen beschlossen.
Vizekanzler Robert Habeck verteidigte den Beschluss für schärfere Abschieberegelungen. Es sei – so wörtlich – ein „Bekenntnis zu den Rechten”. Damit meint er nicht etwa das rechtpolitische Spektrum, sondern tatsächlich die Individualrechte von Menschen.
Was ändert sich mit dem neuen Beschluss?
Unter anderem sollen Abschiebungen auch bei Menschen, die seit über einem Jahr geduldet sind, nicht mehr angekündigt werden müssen – es sei denn, sie haben Kinder unter 12 Jahren. Diese willkürliche Altersgrenze ergibt sowohl juristisch als auch pädagogisch keinen Sinn. Kinder mit Fluchterfahrung haben nach diesem Gesetzesentwurf kein Recht mehr auf ihre Eltern, wenn sie über 12 Jahre alt sind! Diese beliebige Altersgrenze ist diskriminierende und stellt eine Ungleichbehandlung zu Kindern mit einer deutschen Staatsangehörigkei dar, für die es keine solche Altersgrenze gibt.
Durch den Gesetzesentwurf werden massive Grundrechtseinschränkungen ermöglicht: das Fernmeldegeheimnis, die Unantastbarkeit der Wohnung und die Freiheit der Person. Durch das neue Gesetz würde der Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage ausgeweitet.
Laut dem auf Abschiebungen spezialisierten Rechtsanwalt Peter Fahlbusch werden schon die bestehenden Regeln nicht rechtskonform umgesetzt. Über 50% der von ihm vertretenen Menschen sei zu Unrecht in Haft gewesen. „Wir reden zusammengenommen über 32.362 rechtswidrige Hafttage, also gut 88 Jahre rechtswidrige Haft“, so Fahlbusch. „Dieser Missstand wird sich mit weiteren Verschärfungen keineswegs verbessern – ganz im Gegenteil.“
Jede zweite Abschiebung ist rechtwidrig nach Einschätzung von Pro Asyl.
Unserer Einschätzung nach ist der Beschluss ein Bekenntnis zu den Rechten und nicht zu Individualrechten.
Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf von terre des hommes als PDF.
Zu Robert Habecks Aussage.