Asylpaket II: Schnellverfahren und Unterbringung in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ verstoßen gegen UN-Kinderrechtskonvention

Gestern hat der Bundestag das Asylpaket II beschlossen. Damit werden neben der Einschränkung des Familiennachzugs beschleunigte Asylverfahren eingeführt, die in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ durchgeführt werden. Der Bundesfachverband umF warnt die Bundesländer davor, in Folge des Asylpaket II, begleitete Kinder und Jugendliche zeitlich unbefristet in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ zu isolieren. Hierdurch würde unter anderem das Recht auf Entwicklung, Teilhabe und Gleichberechtigung verletzt.