Arbeitshilfe: Therapeutisches Arbeiten mit jungen Geflüchteten! Jetzt auch gedruckt bestellbar

Die Arbeitshilfe zum therapeutischen Arbeiten mit jungen Geflüchteten ist jetzt auch gedruckt bestellbar.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte in und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die mit unbegleiteten sowie begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen arbeiten.

Sie stellt einen praxisorientierten Leitfaden zur Beantragung der Kostenübernahme für therapeutische Maßnahmen und Sprachmittlung zur Verfügung. Die Arbeitshilfe behandelt die unterschiedlichen Versorgungsansprüche und -modelle im SGB VIII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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Material

Die Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte in und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die mit unbegleiteten sowie begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen arbeiten. Sie stellt einen praxisorientierten Leitfaden zur Beantragung der Kostenübernahme für therapeutische Maßnahmen und Sprachmittlung
zur Verfügung. Die Arbeitshilfe behandelt die unterschiedlichen Versorgungsansprüche und -modelle im SGB VIII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Bestellnr.: 5051

(Februar 2025)

Wie können Therapien für unbegleitete und begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche beantragt werden? Der BumF hat zusammen mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine Arbeitshilfe mit Tipps und Hinweisen zu Kostenübernahme, Antragsverfahren und rechtlichen Grundlagen dazu erstellt.

(Februar 2017)