Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen aus Jugendhilfeeinrichtung

Zwei unbegleitete minderjährige Geflüchtete wurden im Rahmen einer Sammelabschiebung mitten in der Nacht aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung geholt und nach Albanien abgeschoben.

Trotz psychisch und physisch extremer Belastungserscheinungen und unter Beisein eines medizinischen Notdienstes, den Mitarbeitende der Jugendhilfeeinrichtung zuvor angefordert hatten, wurden die beiden Jugendlichen in Hand- und Fußfesseln zunächst in Polizeigewahrsam genommen und noch in der selben Nacht zum Abschiebeflughafen transportiert. Abschiebungen von minderjährig unbegleiteten Geflüchteten sind nur in einem sehr engen rechtlichen Rahmen und unter strengsten Vorgaben möglich. Die Wahrung des Kindeswohls und der besonderen Kinderrechte müssen ausnahmslos sichergestellt sein. Im geschilderten Fall wurden offensichtlich weder Kindeswohlaspekte in die Betrachtung einbezogen, noch die Umstände, in denen die Jugendlichen in Albanien in Empfang genommen wurden.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert nach der bereits im September erfolgten Abschiebung der Minderjährigern lückenlose Aufklärung und einen Thüringer Erlass zum Abschiebeverbot aus Jugendhilfeeinrichtungen!

Zur Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Thüringen e.V.