BumF-Hinweise zum Beschluss des BVerwG zum Elternnachzug zu ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 23.04.2020 an den Gerichtshof der europäischen Union gewandt und um Klärung gebeten, ob und in wie die jetzige deutsche Rechtspraxis zum Eltern-Kind und Kind-Eltern Nachzug mit EU Recht vereinbar ist. Der BumF hat einen kurzen Überblick und Hintergründe zu dem sogenannten „Vorlageverfahren“ mit rechtlicher Einordnung und Hinweisen für die Praxis erstellt.

(April 2020)

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