Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 23.04.2020 an den Gerichtshof der europäischen Union gewandt und um Klärung gebeten, ob und in wie die jetzige deutsche Rechtspraxis zum Eltern-Kind und Kind-Eltern Nachzug mit EU Recht vereinbar ist. Der BumF hat einen kurzen Überblick und Hintergründe zu dem sogenannten „Vorlageverfahren“ mit rechtlicher Einordnung und Hinweisen für die Praxis erstellt.
(April 2020)