Diese Veranstaltung findet ausschließlich online statt.
Viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete möchten ihre Familie zu sich nach Deutschland nachholen. Dabei brauchen sie Unterstützung, denn die rechtlichen Regelungen und Visaverfahren sind kompliziert. Mit dem 18. Geburtstag ändert sich einiges. Oftmals muss der Familiennachzug bis zum Eintritt der Volljährigkeit abgeschlossen sein. Wir möchten in dieser Veranstaltung daher einen Fokus auf den Familiennachzug zu Jugendlichen setzen, die bald volljährig werden.
Vorab werden die Grundlagen des Familiennachzugs zu minderjährigen Schutzberechtigten nochmals durchgegangen. Welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen, je nach Schutzstatus, den sie im Asylverfahren erhalten haben? Welche Familienmitglieder können kommen? Wie läuft das Verfahren ab? Welche Fristen sind zu beachten? Welche Anträge sind zu stellen? Wie kommt die Familie an einen Botschaftstermin? Was ist zu beachten, wenn auch Geschwister nachkommen sollen?
Diese Veranstaltung richtet sich an Vormünder*innen, Beratende, Ehrenamtliche, Mitarbeitende der Jugendämter und Sozialarbeitende.
Referentinnen: Larissa Kupski und Miriam Wollmer vom BBZ Berlin.
Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soliticktes für junge Menschen, Ehrenamtliche, Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen o.ä. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an veranstaltung@b-umf.de.
Die Veranstaltung ist ausgebucht.