Diese Veranstaltung findet ausschließlich online statt.
Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter).
Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen.
Auch im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden.
Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung. Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.
Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet.
Ziel der Veranstaltung ist es, frühzeitig über absehbare Veränderungen zu informieren, fachliche Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Möglichkeiten einer abgestimmten Zusammenarbeit zu diskutieren.
Geplante Inhalte:
- Vorstellung der geplanten Veränderungen im Kontext von GEAS (Stand der Kenntnisse)
- Fachlicher Austausch zur Rolle der Alterseinschätzung durch die Jugendämter:
- Welche Auswirkungen haben zusätzliche Alterseinschätzungen durch das BAMF auf die Arbeit der Jugendämter?
- Wie können Jugendämter ihre fachliche Expertise in der Alterseinschätzung künftig wirksam positionieren?
- Wie könnte aus Sicht der Jugendämter ein sachgerechtes und koordiniertes Zusammenwirken mit dem BAMF gestaltet werden?
Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter).
