Vielleicht möchten Sie uns langfristig dabei unterstützen, die Situation junger geflüchteter Menschen zu verbessern. Eine Möglichkeit besteht darin, den BuMF in Ihrem Testament als Begünstigten zu nennen.
Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Betrag, den Sie uns zur Verfügung stellen, fließt daher ohne Abzüge direkt in unsere Arbeit für die Rechte junger geflüchteter Menschen.
Auch als Erb*in können Sie einen Teil Ihres Erbes der Durchsetzung der Rechte junger geflüchteter Menschen widmen: Ihre Spende hilft uns dabei, unsere Arbeit nachhaltig auf ein sicheres Fundament zu stellen. Auch in diesem Fall gibt es Möglichkeiten, die zu leistende Erbschaftssteuer zu verringern.
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt, wenn Sie weitere Fragen haben. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

