Antragsberechtigt sind Organisations-, Einzel- und Fördermitglieder des Bundesfachverbands umF. Anträge von Nicht-Mitgliedern können in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Anfrage an rechtshilfe@b-umf.de bezuschusst werden.
Es werden Finanzierungshilfen für Rechtsanwaltskosten in Asylverfahren, ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Verfahren sowie mit ausländerrechtlichen Sachverhalten verbundenen Strafverfahren zugunsten bedürftiger minderjähriger oder junger volljähriger Flüchtlinge gewährt, deren rechtsanwaltliche Vertretung anderweitig nicht gesichert ist. Vorrangig werden solche Verfahren bezuschusst, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder öffentlicher Bedeutung sind.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich im Regelfall nach folgenden Pauschalen:
- Klage / Revisionszulassungsantrag: 250 Euro
- Klage mit Teilnahme an der mündlichen Verhandlung: 500 Euro
- Revision: 500 Euro
- Verfassungsbeschwerde: 700 Euro
Es werden solche Verfahren bezuschusst, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder öffentlicher Bedeutung sind und deren Verfahren zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sind. Durch die Verwendung der Verfahrenserkenntnisse im Rahmen der Qualifizierungs-, Beratungs- und Öffentlichkeitarbeit des BumF wird die Durchsetzung fachlicher und politischer Interessen von geflüchteten jungen Menschen gefördert.
- Zunächst muss durch das BumF-Mitglied geprüft werden, inwiefern der Fall der Zweckbestimmung des Rechtshilfefons entspricht. Die Richtlinien finden Sie hier:
Richtlinien Rechtshilfefonds (pdf) - Es muss eine Anwältin / ein Anwalt gefunden werden, der den Fall übernehmen würde und geklärt werden, wie Kosten die über den Zuschuss hinausgehen getragen werden können und ob in dem Fall eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus vorliegt.
- Folgende Formulare müssen ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an den BumF gesendet werden:
BumF-Fonds Antragsformular (pdf)
Einverständniserklärung der rechtlichen Vertretung / der begünstigten Person (pdf)
Anträge sind postalisch zuzusenden an:
BumF e.V., Rechtshilfefonds, Paulsenstr. 55 – 56, 12163 Berlin - Der BumF entscheidet innerhalb eines Monats über den Antrag. Bei einer Zuschussgewährung erhält der beauftragte Rechtsanwalt/die beauftragte Rechtsanwältin einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, das antragstellende Mitglied sowie die begünstigte Person bzw. dessen rechtliche Vertretung eine Kopie. Bei einer Ablehnung wird lediglich das beantragende Mitglied informiert.
- Der beauftragte Rechtsanwalt/die beauftragte Rechtsanwältin fordert die bewilligten Zuschussmittel bei der Geschäftsstelle des Bundesfachverband umF e.V. nach Verfahrensabschluss bzw. Abschluss des beantragten Verfahrensschrittes unter Rechnungsstellung an. Hierbei – sowie auf Nachfrage – sind Informationen zum Verfahrensstand/Ausgang des Verfahrens abzugeben. Eine Auszahlung des Zuschusses kann erst erfolgen, wenn über den Antrag der Prozesskostenhilfe negativ entschieden wurde.
- Um eine Nachverfolgung des Falles möglich zu machen, müssen Zuständigkeitswechsel (Neue Einrichtung, neue Bezugsbetreuung, neue rechtliche Vertretung) und Änderungen, die das Verfahren betreffen, unverzüglich mitgeteilt werden.
- Damit der Fonds nachhaltig wirkt, müssen wir gemeinsam an der Spendenwerbung arbeiten – sonst ist der Fonds bald aufgebraucht. Wir bitten daher darum bei der Verbreitung von Spendenaufrufen für den Fonds zu unterstützen. Zentral ist dabei zudem, dass Fallbeispiele aus der Förderung dargestellt werden. Bei Rückfragen zu Fällen sowie dem Wunsch nach (annonymisierter) Veröffentlichung bitten wir daher um Unterstützung durch das beantragende Mitglied. Eine Veröffentlichung ist jedoch explizit keine Fördervoraussetzung.
Wir bitten darum, dass Rückfragen per E-Mail erfolgen:
rechtshilfe@b-umf.de
Anträge sind postalisch zuzusenden an:
BumF e.V.
Rechtshilfefonds
Paulsenstr. 55 – 56
12163 Berlin