Projektbeschreibung

Das Projekt, gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, hat zum Ziel, die Ausländerbehörde in ihrer Praxis mit unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge für das Kindeswohl zu sensibilisieren und die Kooperation mit Akteuren der Jugendhilfe zu verbessern.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besonders schutzbedürftige Zielgruppe der Ausländerbehörden. Im Umgang mit dieser Gruppe spielt insbesondere die Beachtung des Kindeswohls eine große Rolle. Die Ausländerbehörden sind zudem wichtige Ansprech- und Kooperationspartner für die Jugendhilfe, die für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen zuständig ist. Die Ansprüche und Aufgaben des Jugendhilfesystems kollidieren in der Praxis dabei aber häufig mit denen der Ausländerbehörden. Im Interesse einer kohärenten kommunalen Verwaltungspraxis und zum Abbau von Reibungspunkten zwischen zwei verschiedenen Rechtsbereichen ist eine Sensibilisierung und Schulung der Akteure notwendig. Vor jeder Entscheidung ist die individuelle Prüfung und Berücksichtigung der Interessen des Kindes durchzuführen.

Die primäre Zielgruppe sind die Mitarbeitenden der kommunalen Ausländerbehörden. Im Rahmen des Projekts werden Materialien erarbeitet, die fortdauernd für die Weiterbildung und Schulung von Mitarbeitenden von Ausländerbehörden gebraucht werden können: ein Arbeitshandbuch und ein Schulungskonzept.

Projektzeitraum war 01.10.2016 bis 30.09.2017.

Projektmitarbeiter/innen

Am Projekt “Kindeswohl und ausländerrechtliche Praxis” arbeiteten mit:

Safaa Daoud
Ulrike Schwarz
Ulrike Schwarz