Zwischenruf zum Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt an Frauen

Wir rufen zur Aufmerksamkeit auf.

Seit 1981 widmet sich der 25. November jährlich und weltweit mit besonderer Aufmerksamkeit der Bekämpfung Gewalt gegenüber Frauen.

Weltweit bilden sich rund um diesen Tag feministische, kraftvolle, mutige Allianzen, weltweit organisieren an diesem Tag Menschenrechtsorganisationen und Aktivistinnen Veranstaltungsformate mit dem Ziel, Gewaltformen gegenüber Frauen in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken und Betroffenen eine Stimme zu geben.

Am 25. November finden bundesweit Protestmärsche, Workshops, Theaterstücke, Podiumsdiskussionen etc. statt. Das Sprechen über Zwangsprostitution, sexuellen Missbrauch, häusliche Gewalt, Sextourismus, weibliche Armut, Femizide und andere Formen der Gewalt gegenüber Frauen wird an diesem Tag enttabuisiert.

Auswahl bundesweiter Veranstaltungen zum Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt an Frauen

2018 trat das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft – allerdings mit entscheidenden Vorbehalten, die geflüchtete Frauen betreffen. Jahrelang forderten zivilgesellschaftliche Akteur*innen, diese Vorbehalte zurückzuziehen. Endlich wurde nun ein wichtiges Signal gesetzt: Die Bundesregierung wird die Vorbehalte nicht verlängern, sodass die Istanbul-Konvention ab Februar 2023 uneingeschränkt gelten wird! Doch damit die Sicherheit geflüchteter Frauen in Deutschland endlich Realität wird, muss viel geschehen.

Wir rufen zur Aufmerksamkeit auf und fordern anlässlich dieses wichtigen Tages

  • die vollständige Implementierung der Istanbul-Konvention zum Schutz aller Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt – dies unter Berücksichtigung besonderer Gefährdungen aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen.
  • die Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als gesamtgesellschaftliches, strukturelles Problem.
  • das Vorantreiben gesamtgesellschaftlicher gewaltpräventiver Sensibilisierungsmaßnahmen.
  • die Bereitstellung von Qualifikationsmaßnahmen für Fachkräfte zur Identifizierung und biografiesensiblen, machtkritischen Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder.
  • den finanziellen, personellen und regionalen Ausbau von Beratungsstellen, selbstorganisierten Safe-Spaces und weiteren Unterstützungssystemen für geflüchtete Frauen, die von Gewalt betroffen waren oder sind.
  • die Garantie wirksamer strafrechtlicher Normen und Verfahren, um Gewalttaten aufzuklären und zu sanktionieren.
  • Geschlechtsspezifische Verfolgung muss in der Praxis als Asylgrund anerkannt werden. Dabei müssen sich auch die Verfahren selbst ändern. Häufig wird von Frauen im Asylverfahren verlangt, vergangene Gewalterfahrungen detailreich zu beschreiben. Dabei kommt es gleichzeitig immer wieder zu diskriminierendem und verbal gewaltvollem Verhalten seitens der Anhörer*innen. Es braucht die Ausdehnung aller Schutzmaßnahmen für Frauen in Asylverfahren und die Möglichkeit während des gesamten Verfahrens durch geschulte Fachkräfte begleitet zu werden.
  • Wir bekräftigen unsere Forderung: Sammelunterkünfte abschaffen – dezentrale Unterbringung ermöglichen! So lange diese Forderung nicht umgesetzt ist und Menschen weiterhin in Sammelunterkünften leben, müssen endlich entscheidende Schritte für deren Sicherheit ergriffen werden. Der Mangel an effektiven Gewaltschutzkonzepten bedroht Frauen und Mädchen in besonderem Maße.

 

Wir rufen zur Aufmerksamkeit auf. Heute wie jeden Tag.