Zurückweisungen an deutschen Grenzen sind rechtswidrig und gefährden Schutzsuchende

Pressemitteilung

Wir verurteilen die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen schutzsuchender Menschen an den deutschen Grenzen aufs Schärfste. Diese Praxis stellt einen eklatanten Verstoß gegen europäisches und internationales Recht dar. Das Recht auf Asyl endet nicht an der Grenze.

Zwar sieht die Anordnung Ausnahmen für sogenannte ‚vulnerable Personen‘ wie Minderjährige, Familien oder Schwangere vor. Doch diese Ausnahmen sind nicht ausreichend! Sie umfassen nicht alle vulnerablen Gruppen und ihre Durchsetzung ist in der Praxis kaum realistisch. Vor allem schränkt dieses Vorgehen die Rechte all derer ein, die nicht für ‚vulnerabel genug‘ gehalten werden.

„Auch ein 19-jähriger Geflüchteter kann schutzbedürftig sein und hat das Recht, dass sein Asylantrag geprüft wird. Asyl ist ein individuelles Recht – es gilt für alle – nicht nur für ausgewählte Gruppen“, erklärt Helen Sundermeyer, Referentin beim BuMF. „Die Unterscheidung in schutzwürdig oder nicht – noch bevor überhaupt ein Asylgesuch geprüft wurde – ist willkürlich und gefährlich.“

Hinzu kommt: Die Bundespolizei ist weder befugt noch in der Lage, die Vulnerabilität einer Person zuverlässig festzustellen. Viele schutzsuchende Menschen haben keine Papiere. Ob eine Person unter 18 ist, lässt sich nicht auf den ersten Blick erkennen – eine fachgerechte Altersfeststellung erfordert Zeit, Expertise und die Einschaltung des Jugendamts. Ebenso wenig ist erkennbar, ob eine Person schwanger oder aufgrund psychischer oder physischer Einschränkungen besonders schutzbedürftig ist.

Besonders alarmierend ist der zu erwartende Anstieg von Racial Profiling an den Grenzen: Menschen werden allein aufgrund ihres Aussehens oder vermuteter Herkunft kontrolliert und potenziell zurückgewiesen. Das ist diskriminierend und rechtswidrig. Deutschland wurde schon in der Vergangenheit von verschiedenen nationalen und internationalen Stellen für den Umgang mit rassistischer Polizeigewalt und Racial Profiling kritisiert.

Wir fordern die sofortige Rücknahme der Anordnung, Schutzsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Deutschland muss seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden – an jeder Grenze, zu jeder Zeit und gegenüber jedem Menschen!

Zur Pressemitteilung als PDF.

Material

Anlässlich des für Dienstag geplanten Migrationstreffens zwischen Bundesregierung, Ländern und Union sowie des von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Sicherheitspakets“ fordern der Bundesfachverband umF e.V. und 26 weitere Organisationen die Bundesregierung auf, Forderungen nach Zurückweisungen abzulehnen und Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa zu verteidigen.

(September 2024)