Die erst im Dezember 2022 auch von Deutschland gestoppten Vorschläge zur Instrumentalisierungsverordnung werden aktuell wieder zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt und zwar versteckt in der sogenannten Krisenverordnung, der Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt. Folgen sind die Aushebelung des Zugangs zu einem Asylverfahren sowie die Legitimation menschenrechtswidriger Pushbacks als Methode des präventiven Grenzschutzes.
Bereits im Dezember 2022 hatte der BumF e.V. mit über 30 weiteren Organisationen an die Bundesregierung appelliert, dem damaligen Vorstoß zur Instrumentalisierungsverordnung nicht zuzustimmen.
Mitgliedstaaten an den europäischen Außengrenzen verüben schon jetzt unter dem Vorwand des Notstands schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Der angebliche Ausnahmezustand wird dazu genutzt, den Menschen den Zugang zu ihren Rechten und humanitärer Hilfe zu verwehren.
Daher appeliert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. gemeinsam mit über 50 weiteren Organisationen erneut und mit Nachrduck an die Bundesregierung: Nein zu einer Instrumentalisierung durch die Hintertür, Nein zum aktuellen Entwurf der Krisen-Verordnung!
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