Aktuelle Zahlen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Bundesregierung hat mit dem Chancen-Aufenthalt am 31.12.2022 die Möglichkeit geschaffen, aus einem Aufenthaltstitel heraus die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Personen die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis, Gestattung oder Duldung in Deutschland aufgehalten haben wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, ohne dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss oder die Identität geklärt ist. Er wird für die Dauer von max. 18 Monaten erteilt, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für einen Übergang in die Bleiberechtsregelungen nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen.

Die SZ berichtet, dass bis Ende Oktober 2023 laut Bundesinnenministerium rund 47 500 Anträge positiv beschieden wurden. Wie viele Anträge abgelehnt wurden oder noch nicht entschieden waren, werde nicht erfasst. Das häufigste Herkunftsland der Menschen, deren Antrag genehmigt wurde, ist laut Ministerium der Irak mit 9434 erteilten Chancen-Aufenthaltserlaubnissen. Es folgen Russland (3906), Nigeria (3333), der Libanon (2167) und der Iran (2032). Wie sich die Anträge auf die Bundesländer verteilten, lag dem Ministerium nicht vor.

(Quelle: SZ)

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