Deutschland wird im Jahr 2023 zum vierten Mal im Rahmen des Universal Periodic Review Verfahrens (UPR) vom UN-Menschenrechtsrat geprüft. Der BumF hat sich gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen und NGOs an einer Stellungnahme unter Organisation des Forum Menschenrechte beteiligt. Am 09. November ist es so weit und Deutschland muss in Genf Rede und Antwort stehen.
Zu den Empfehlungen der Zivilgesellschaft.
Was genau ist das Universal Periodic Review Verfahren?
Das “Universelle Periodische Überprüfungsverfahren” des UN-Menschenrechtsrates findet alle viereinhalb Jahre statt und bietet eine wichtige Möglichkeit auf die Menschenrechtslage im jeweiligen UN-Mitgliedstaat hinzuweisen, denn neben dem Bericht, den der überprüfte Staat selbst verfasst, kann auch die Zivilgesellschaft Forderungen formulieren, auf Probleme der Menschenrechtslage im Land hinweisen und ihren eigenen Bericht abgeben.
Den Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden drei Berichte. Ein Bericht wird von dem Staat eingereicht, der überprüft wird. Ein weiterer wird vom Hochkommissariat für Menschenrechte verfasst. Der dritte setzt sich aus Berichten der Zivilgesellschaft sowie von nationalen Institutionen für die Menschenrechte und zwischenstaatlichen Organisationen zusammen.
Auf Grundlage der Berichte findet in Genf der „Interaktive Dialog“ zwischen einer Arbeitsgruppe aus den 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats und den Vertreter*innen des Staates statt, der überprüft wird. Der Staat hat 70 Minuten für seine Präsentation zur Verfügung; die anderen Staaten können 140 Minuten lang kommentieren und Fragen stellen.
- Die Verhandlungen werden auf der Website des Hochkommissariats auch als Live-Stream übertragen.
Unmittelbar nach der Sitzung erstellt eine aus drei Staaten bestehende Arbeitsgruppe einen Bericht über die Sitzung, der die Anmerkungen und Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in dem behandelten Staat zusammenfasst.
Der überprüfte Staat muss sich zu jeder Empfehlung klar positionieren. Er hat das Recht, jede einzelne dieser Empfehlungen entweder zu akzeptieren oder abzulehnen.
Mit der Annahme der Empfehlungen und der Abgabe freiwilliger Verpflichtungen bindet sich der Staat politisch, diese bis zur nächsten periodischen Überprüfung umzusetzen.