Am Mittwoch, den 12. April 2017, hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Dieser umfasst die Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 29. März 2017 und behandelt Änderungen im SGB VIII. Der BumF e.V. befürchtet, dass es mit der Neuregelung der Kostenerstattung der Länder an die Kommunen zu einem Zwei-Klassen-System in der Jugendhilfe und einer Absenkung der Standards kommen könnte. Die im Gegenzug vereinbarten Regelungen zu Schutzkonzepten in Unterkünften sind dagegen unzureichend. In einer umfangreichen Stellungnahme hat der BumF e.V. hierzu kritisch Position bezogen.
Stellungnahme zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses im KJSG
18.04.2017