Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) lehnt die am 27.06.2025 durch Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD (!) beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten entschieden ab. Diese Regelung bedeutet für viele schutzberechtigte Menschen eine unzumutbare und rechtswidrige Verlängerung von Familientrennungen, die häufig bereits seit Jahren bestehen. Für einige wird dies bedeuten, dass sie ihre engsten Angehörigen nie wiedersehen. Darüber hinaus wird damit ein weiterer legaler und sicherer Fluchtweg versperrt. Angesichts der bisherigen Kontingentregelung von maximal 12.000 Nachziehenden pro Jahr handelt sich um reine Symbolpolitik. Gerechnet auf 83,6 Millionen Einwohner*innen in Deutschland sind 12.000 Personen verschwindend gering.
Bereits 2018 hat der UN-Sozialausschuss (Committee on Economic, Social and Cultural Rights) Deutschland ausdrücklich aufgefordert, die kontingentierte Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aufzuheben, Verfahren klarer und transparenter zu gestalten und bestehende Hürden abzubauen. Mit der jetzt geplanten erneuten Aussetzung handelt Deutschland entgegen dieser internationalen Empfehlung und verletzt grundlegende Menschenrechte und Kinderrechte, insbesondere gegen das Recht auf Familienleben und das Kindeswohl, das bei Entscheidungen über den Familiennachzug vorrangig zu berücksichtigen ist.
Die vorgesehene Härtefallregelung über § 22 Satz 1 AufenthG hat sich bereits in der Vergangenheit als weitgehend wirkungslos erwiesen. Statt die Rechte von Kindern und Familien zu schützen, führt sie in der Praxis zu zusätzlichen Hürden, Rechtsunsicherheit und einer weiteren Belastung von Gerichten und Behörden.
Besonders problematisch ist die „Rückwirkung“ der Gesetzesänderung1.
Von der Aussetzung werden auch Personen betroffen sein, für die bei den Auslandsvertretungen oder bei den Gerichten Verfahren anhängig waren. Diese Personen haben im Schnitt bereits 22 Monate auf einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung gewartet. Sie befinden sich mitten in der Antragsbearbeitung oder im gerichtlichen Verfahren – teils mit positiver Aussicht auf Familienzusammenführung. Die geplante Regelung würde all diese laufenden Verfahren abrupt blockieren und damit das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren massiv erschüttern.
Eine solche „rückwirkende Aussetzung“ ignoriert nicht nur den Zeitaufwand und die rechtliche Vorarbeit, die viele Betroffene und ihre Unterstützungsstrukturen bereits geleistet haben, sondern konterkariert auch das Prinzip der Verlässlichkeit staatlichen Handelns. In einem Kontext, in dem Betroffene ohnehin mit jahrelangen Wartezeiten, bürokratischen Hürden und strukturellen Ungleichheiten konfrontiert sind, stellt die nachträgliche Ausweitung des Ausschlusses einen tiefen Eingriff in das Familienleben dar – und ist aus Sicht des BuMF weder rechtsstaatlich noch menschenrechtlich hinnehmbar.
Für die betroffenen Menschen ist die Entscheidung zur Aussetzung zutiefst erschütternd. Viele von ihnen leben seit Jahren in Angst um ihre Angehörigen, in ständiger Unsicherheit und mit der Hoffnung, endlich wieder mit ihrer Familie vereint zu sein. Die plötzliche Aussichtslosigkeit reißt ihnen den Boden unter den Füßen weg. Besonders junge Geflüchtete, die ohne ihre Familie in Deutschland leben, erleben die erneute politische Abweisung als tiefgreifende Erfahrung von Verlassenheit und Perspektivverlust.
Unsere aktuelle Online-Umfrage 2024 unter Fachkräften in der Arbeit mit jungen Geflüchteten zeigt deutlich: Die andauernde Trennung von der Familie zählt zu den gravierendsten psychischen Belastungen für Kinder und Jugendliche. Laut den befragten Fachkräften kämpfen 92 % der jungen Menschen täglich mit Gefühlen von Ohnmacht, Hilflosigkeit und tiefer Traurigkeit – Belastungen, die ihre Entwicklung, ihr Wohlbefinden und ihre Teilhabe massiv beeinträchtigen.2 Besonders junge Geflüchtete, die in Einrichtungen der Jugendhilfe leben, geraten angesichts der nun entstehenden Hoffnungslosigkeit zunehmend ins Straucheln. Die emotionale Ausnahmesituation stellt pädagogische Fachkräfte vor enorme Herausforderungen – sie brauchen für eine adäquate Begleitung dringend verlässliche und umfangreiche Betreuungsoptionen, nicht weitere Kürzungen und Unsicherheit.
Die politischen Konsequenzen müssen erneut von zivilgesellschaftlichen Strukturen aufgefangen werden. Völlig unterfinanzierte Beratungsstellen stehen vor der Aufgabe, sowohl juristisch als auch psychologisch zu begleiten – obwohl sie dafür kaum über ausreichende personelle oder finanzielle Mittel verfügen. Die Verantwortung für die Schutzbedürftigsten wird so auf jene abgewälzt, die ohnehin am Limit arbeiten.3
Aus Sicht des BuMF steht diese Entscheidung exemplarisch für eine Politik, die Familienrechte von Geflüchteten aus migrationspolitischen Erwägungen einschränkt und dabei insbesondere Kinderrechte systematisch vernachlässigt. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Aussetzung zurückzunehmen.
1 Vgl. Schriftliche Stellungnahme von Dr. Corinna Ujkašević, International Refugee Assistance Project (IRAP) Europe, Berlin, vom 19. Juni 2025 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“, BT-Drucksache 21/321.
2 Vgl. BuMF Online-Umfrage 2024, unter: https://b-umf.de/material/veroeffentlichung-der-online-umfrage-2024-zur-situation-junger-gefluechteter-in-deutschland/
3 Vgl. Interview mit Miriam Wollmer, unter https://b-umf.de/p/familiennachzug-wir-sitzen-einfach-total-ohnmaechtig-da-und-die-jugendlichen-nehmen-das-mit-nach-hause/
