Stellenausschreibung: Referent*in für Öffentlichkeitsarbeit (Teilzeit)

Seit 1998 setzt sich der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Als gemeinnütziger Verein können wir unabhängig agieren und parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme stehen. Wir bieten Hilfestellungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche, aber auch für geflüchtete Familien mit minderjährigen Kindern und Fachkräfte sowie ehrenamtlich Aktive. Unser Ziel ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung zu erfahren, aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen in Deutschland erhalten.

Öffentlichkeitsarbeit im BumF
Über unsere Öffentlichkeitsarbeit sind wir eine starke Stimme für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Dort wo ihre Rechte verletzt und Zukunftschancen verbaut werden, stehen wir parteiisch an ihrer Seite, bieten Lösungen an und machen Missstände öffentlich. Die Website des Bundesfachverbandes umF ist in Deutschland das zentrale Medium für aktuelle Meldungen, Veranstaltungen und Hintergrundinformationen zum Thema geflüchtete junge Menschen. Mit dem Newsletter des Bundesfachverbands umF werden monatlich Informationen zu Arbeitshilfen, Stellungnahmen und Veranstaltungen zum Thema minderjährige Flüchtlinge an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere interessierte Personen versendet. Über unseren Facebook- und Twitter-Auftritt werden Informationen für die Praxis, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Kampagnen des Bundesfachverbands umF verbreitet. Durch unsere Arbeitshilfen und Fachbeiträge leisten wir Hilfestellungen für die Arbeit mit minderjährigen Flüchtlingen, geben Handlungsempfehlungen und dokumentieren Handlungsbedarfe.

Über Spendenkampagnen finanzieren wir den BumF-Rechtshilfefonds und helfen so geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Notlagen.

Aufgaben

  • Bild- und Textredaktion der Webseite (WordPress), des Newsletters (Mailchimp) und des Social-Media Auftrittes (Facebook und Twitter) in Zusammenarbeit mit den Referent*innen.
  • Koordination von Presseanfragen, Versand und Erstellung von Pressemitteilungen in Zusammenarbeit mit den Referent*innen.
  • Spenden-Fundraising und Mitglieder-Werbung in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des BumF-Rechtshilfefonds.
  • Weiterentwicklung und Analyse der Onlinekommunikation, der Pressearbeit und des Spendenfundraisings.
  • Kommunikation mit IT-Dienstleister*innen und Layouter*innen sowie Druckabwicklung
  • Beratung der Referent*innen bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen und Publikationen sowie der Veranstaltungsbewerbung

Erforderliche Kenntnisse und Erwartungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Journalismus oder vergleichbare Qualifikation.
  • Berufserfahrung im Bereich Medien, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sicherer Umgang mit den relevanten Informations- und Kommunikationstechnologien (insb. WordPress, MS-Office, Mailchimp, Facebook und Twitter).
  • Identifikation mit dem Zweck und den Zielen des Vereins.
  • Hohe Kommunikationsfähigkeit, ausgeprägte journalistische Kompetenz sowie exzellente Sprachkompetenz in Wort und Schrift. Deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift, weitere Sprachkenntnisse sind erwünscht.
  • Erfahrungen (Beruf, Studium oder Ehrenamt) im Themenfeld Flucht/Migration/junge Flüchtlinge/Asyl- und Aufenthaltsrecht und/oder Kinder- und Jugendhilfe sind von Vorteil.
  • Organisationstalent, Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
  • Proaktive selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise.

Rahmenbedingungen

  • Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet. Eine Weiterbeschäftigung im Anschluss wird angestrebt.
  • Arbeitsbeginn sofort, spätestens der 1. Januar 2021.
  • Entlohnung nach TVÖD E12, die Einstufung erfolgt Anhand der Vorerfahrungen.
  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 16 Stunden, aufgeteilt auf vier Arbeitstage zur Sicherstellung der Koordination von Presseanfragen – die jew. Stundenzahl kann nach Absprache variieren. Eine Stundenerhöhung wird zeitnah angestrebt.
  • Dienstort: Berlin (Paulsenstr. 55-56, 12163 Berlin-Steglitz). Es besteht die Möglichkeit zum Home Office.
  • Sie arbeiten mit einem engagierten Team in einem freundlichen Umfeld zu einem sozialpolitisch aktuellen Thema.

 

Die Bewerbung sollte neben einem obligatorischen Anschreiben einen tabellarischer Lebenslauf und max. drei Arbeitsproben (z.B. journalistische Beiträge, Postings, (Spenden-)Kampagnentexte, Sharepics und/oder Pressemitteilungen) sowie ggf. die Bewerbung unterstützende Zeugnisse oder Empfehlungen umfassen. Ein Foto ist nicht erwünscht.

Wir streben eine gleichmäßige Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen unter unseren Mitarbeitenden an und begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

 

Bewerbungsschluss ist der 30.11.2020, 10 Uhr, die Bewerbung ist als PDF-Dokument und ausschließlich per E-Mail an bewerbung@b-umf.de zu senden.
Die Vorstellungsgespräche können ausschließlich digital, voraussichtlich in der Zeit vom 03. bis 10. Dezember, stattfinden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: bewerbung@b-umf.de

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbungen!

Berlin, 13.11.2020

 

Datenschutzerklärung

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. einen Anstellungsvertrag mit einem*einer Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem*der Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).