Seit 1998 setzt sich der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Als gemeinnütziger Verein können wir unabhängig agieren und parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme stehen. Wir bieten Hilfestellungen für junge Geflüchtete ebenso wie für Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive. Unser Ziel ist, dass junge Geflüchtete ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten.
Der BumF sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Referent*in (m/w/d) als Elternzeitvertretung für das Projekt „Fokus – Perspektiven junger Geflüchteter im Kontext neuer gesellschaftlicher und rechtlicher Diskurse“.
Die Stelle umfasst 30 Wochenstunden und ist zunächst befristet bis 31.07.2022. Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt. Die Identifikation mit den Zielen des Vereins und der verantwortlichen Mitwirkung bei der inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung des BumF e.V. ist notwendig.
Zum Projekt
Ziel des Projekts „Fokus – Perspektiven junger Geflüchteter im Kontext neuer gesellschaftlicher und rechtlicher Diskurse“ ist es, die Auswirkungen von aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen auf die konkrete Lebenssituation junger Geflüchteter fassbar und die sich hieraus ergebenden Problemlagen transparent zu machen, um Fachkräfte angesichts dieser Rahmenbedingungen zu stärken. Im Verlauf des Projektes, das im Februar 2020 gestartet ist, wurden mehrere Themenschwerpunkte herausgearbeitet. Bezogen auf diese Themen werden Praxisherausforderungen analysiert und wissenschaftlich aufgearbeitet, einzelne Themendossiers erstellt sowie Qualifizierungsmaßnahmen von Fachkräften und Studierenden durchgeführt. Als Kooperationspartner unterstützt „Jugendliche ohne Grenzen“ das Projekt.
Aufgabe
- Aufarbeitung und Analyse von Herausforderungen in den Themenbereichen Abschiebungen von begleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen, (Anti-)Diskriminierung und Empowerment von jungen Geflüchteten
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Projektpartner*innen
- Telefonische und schriftliche Beratung zu Migrations- und Jugendhilfethemen
- Konzeption und Durchführung von Fachveranstaltungen und Workshops mit Fachkräften und geflüchteten jungen Menschen
- Erstellung von Publikationen (z.B. Themendossiers und fachpolitische Stellungnahmen)
- Repräsentation des BumF in Gremien- und Lobbygesprächen
Kompetenzen und Erfahrungen
- Abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften oder vergleichbarer Disziplinen oder einschlägige Berufserfahrungen
- Fundierte und mehrjährige Berufserfahrung im Themenfeld Kinder- und Jugendhilfe und Flucht/Migration/junge Geflüchtete und/oder Asyl- und Aufenthaltsrecht
- Auseinandersetzung mit Rassismus auf verschiedenen Ebenen und eine machtkritische Haltung
- Erfahrung in der Einzelfallberatung zu Migrations- und Jugendhilfethemen
- Erfahrung in der Lobbyarbeit ist erwünscht
- Erfahrung im Erstellen von fachpolitischen Stellungnahmen und wissenschaftlichen Publikationen ist erwünscht
- Erfahrung in der Presse- und Kampagnenarbeit ist erwünscht
- Strukturierte, eigenverantwortliche und durchsetzungsstarke Arbeitsweise sowie Team-, Kritik und Kommunikationsfähigkeit
- Lust auf Mitarbeit an einem strukturverändernden Organisationsentwicklungsprozess
Rahmenbedingungen
- Die Stelle umfasst 30 Wochenstunden und ist befristet bis zum 31.07.2022 (Projektende). Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt. Arbeitsbeginn ab den 01.01.2022
- Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an TVöD Bund, Entgeltgruppe 12, die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung.
- Die Geschäftsstelle arbeitet in hierarchiearmen Strukturen
- Die Geschäfts- und Arbeitsstelle befindet sich in Berlin-Steglitz; es besteht grundsätzlich die Möglichkeit teilweise im Homeoffice zu arbeiten
- Aufgaben im Bereich Projektkoordination und Verwaltung können anfallen
- Reisetätigkeiten sind notwendig (- sofern es pandemiebedingt wieder möglich ist -)
Es ist uns ein Anliegen Menschen unterschiedlicher Perspektiven sowie Erfahrungswissens für die Mitarbeit zu gewinnen. Ausdrücklich ermutigen wir Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung, Schwarze Menschen und People of Colour, Queere*LSBTIQA Menschen, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung dazu sich zu bewerben.
Der Schutz von jungen Menschen ist für den BumF eine zentrale Aufgabe. Dies beinhaltet, dass wir alles unternehmen, um Kinder innerhalb unserer eigenen Organisation vor Gefahren zu schützen. Deshalb setzen wir die Bereitschaft voraus, nach den Kinderschutz-Standards des BumF zu arbeiten und benötigen bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis.
Wir freuen uns über Bewerbungen mit einem ca. 1-seitigen Motivations- bzw. Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und die Bewerbung unterstützende Zeugnisse/Empfehlungen. Auf die Zusendung eines Fotos bitten wir zu verzichten.
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung, zusammengefasst in einer PDF-Datei, per E-Mail mit dem Betreff: „Fokus“ an bewerbung@b-umf.de bis zum 31.12.2021 zu.
Bitte teilen Sie uns Ihr frühestmögliches Einstiegsdatum mit.
Sie werden mit den Kolleg*innen des Projekts „AMIF“ eng zusammenarbeiten, bitte teilen Sie uns mit, ob Sie auch an der dort ausgeschriebenen Stelle Interesse hätten.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter bewerbung@b-umf.de .
Datenschutzerklärung
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. einen Anstellungsvertrag mit einem*einer Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem*der Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).