(Hinweis: Die Bewerbungsfrist für diese Stelle ist der 09. Januar 2022)

Seit 1998 setzt sich der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Als gemeinnütziger Verein können wir unabhängig agieren und parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme stehen. Wir bieten Hilfestellungen für junge Geflüchtete ebenso wie für Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive. Unser Ziel ist, dass junge Geflüchtete ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten.

Der BumF sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordination für den Bereich Finanzen (m/w/d), 20 Wochenstunden, zunächst befristet bis 31.12.2022

Aufgaben

  • Monitoring, Planung und Prüfung der Finanzen (Vereins- und Projektmittel)
  • Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei (Jahresabschluss, Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuererklärung)
  • Überblick über Liquidität und Rücklagen
  • Finanzielle Betreuung und Abwicklung von Projekten und Fördergeldern (inkl. Controlling)
  • Planung und Erstellung von (finanziellen) Verwendungsnachweisen
  • Zusammenarbeit mit Buchhaltung und Verwaltung

Kompetenzen & Erfahrung

  • Abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften, einen vergleichbaren Studienabschluss oder eine adäquate Berufsausbildung
  • Erfahrungen im (finanziellen) Projektmanagement
  • Erfahrung in der Fördermittelbewirtschaftung und -abrechnung
  • Gute Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen, insbesondere Microsoft Excel
  • Strukturierte, eigenverantwortliche und durchsetzungsstarke Arbeitsweise sowie Team-, Kritik und Kommunikationsfähigkeit
  • Auseinandersetzung mit Rassismus auf verschiedenen Ebenen und eine machtkritische Haltung
  • Arbeitserfahrungen im NGO-Kontext sind wünschenswert

Die Identifikation mit den Zielen des Vereins ist notwendige Voraussetzung. Die Stelle setzt außerdem die Bereitschaft zur Arbeit im Team sowie seltene Reisetätigkeit voraus (- sofern es pandemiebedingt wieder möglich ist -).

Rahmenbedingungen

  • Die Stelle umfasst 20 Wochenstunden und ist befristet zunächst bis 31.12.2022.
  • Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an TVöD Bund, Entgeltgruppe 12, die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung.
  • Die Geschäftsstelle arbeitet in hierarchiearmen Strukturen.
  • Die Geschäfts- und Arbeitsstelle befindet sich in Berlin-Steglitz; es besteht grundsätzlich die Möglichkeit teilweise im Homeoffice zu arbeiten.

Es ist uns ein Anliegen, Menschen unterschiedlicher Perspektiven sowie unterschiedlichen Erfahrungswissens für die Mitarbeit zu gewinnen. Ausdrücklich ermutigen wir Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung, Schwarze Menschen und People of Colour, Queere*LSBTIQA Menschen, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung dazu sich zu bewerben.

Der Schutz von jungen Menschen ist für den BumF eine zentrale Aufgabe. Dies beinhaltet, dass wir alles unternehmen, um Kinder innerhalb unserer eigenen Organisation vor Gefahren zu schützen. Deshalb setzen wir die Bereitschaft voraus, nach den Kinderschutz-Standards des BumF zu arbeiten und benötigen bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis.

Wir freuen uns über Bewerbungen mit einem kurzen, aussagekräftigen Motivations- bzw. Anschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf sowie die Bewerbung unterstützenden Zeugnissen/Referenzen. Auf die Zusendung eines Fotos bitten wir zu verzichten. Bitte geben Sie auch an, ab wann Sie die Tätigkeit frühestens aufnehmen können.

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung unter dem Betreff „Bewerbung Koordination Finanzen“, zusammengefasst in einer PDF-Datei, per E-Mail an bewerbung@b-umf.de bis zum 09.01.2022 zu.

Wir behalten uns vor, schon vor Ablauf der Bewerbungsfrist Gespräche zu führen und ggf. eine Einstellung vorzunehmen.

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter bewerbung@b-umf.de.

 

Datenschutzerklärung

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. einen Anstellungsvertrag mit einem*einer Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem*der Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).