Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Rahmen der Verwandtenpflege untergebracht sind, haben je nach Aufenthaltstitel Anspruch auf Sozialleistungen nach dem AslyblG oder dem SGB. Häufig liegt hierbei die Vormundschaft bei ehrenamtlichen oder Amtsvormünder*innen. Wie unterscheidet sich die Verwandtenpflege von der Vollzeitpflege und welche Konsequenzen leiten sich daraus ab?
Inhalt dieser Fortbildung:
• Welche Sozialleistungen sind wo zu beantragen?
• Was ist mit dem Krankenversicherungsschutz?
• Wann gibt es Anspruch auf Kindergeld?
• Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
• Welche Leistungen sind über das Jugendamt auch in dieser Variante möglich und zu beantragen?
Referent: Andre Schuster, GGUA Münster
1. Block: 9h30-11h
2. Block: 11h30-13h