Gemeinsam mit Rechtsanwalt Volker Gerloff ist ein Flyer mit Informationen zur Kostenübernahme der Gesundheitsversorgung von jungen geflüchteten Menschen ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) entstanden.
Der Flyer informiert über das Recht junger geflüchteter Menschen auf diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung, auch wenn keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt. Er klärt auf, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, jederzeit eine medizinisch notwendige Versorgung sicherzustellen. Zudem wird klargestellt, dass auch Kosten für Sprachmittlung übernommen werden können und müssen, wenn sie für die Behandlung erforderlich sind. Der Flyer zeigt typische Probleme bei der Nutzung von Behandlungsscheinen auf, benennt die rechtlichen Grundlagen und gibt praxisnahe Hinweise für Betroffene, Sozialarbeitende und Arztpraxen, insbesondere dazu, wie vorzugehen ist, wenn Leistungen verweigert oder verzögert werden.
Zum Flyer: Das Recht auf Gesundheitsversorgung.
Kontakt: Lennart Scholz, BuMF e.V.
Dieser Flyer entstand im Projekt „,bedarfs.gerecht‘ — Das PSZ als Modell der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation für Überlebende von Krieg, Folter, Verfolgung und Flucht“.
Dieses Projekt wird gefördert durch Mittel aus dem Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF).
