Offener Brief an die Senatsverwaltung Berlin zur geplanten Absenkung der Standards

Die Kapazitäten in der stationären Jugendhilfe sind erschöpft und die Vergrößerung des Angebots ist dringend notwendig. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Raumknappheit müssen flexible Lösungen gefunden werden, aber diese Lösungen dürfen nicht auf Kosten der geflüchteten Kinder und Jugendlichen erfolgen. Das geplante Absenken der jugendhilferechtlichen Standards nur für UMF stellt eine Diskriminierung einer einzelnen Gruppe innerhalb des SGB VIII dar. Die Qualitätsstandards der Kinder und Jugendhilfe dürfen nicht dauerhaft abgesenkt werden und das Kindeswohl darf nicht gefährdet werden.

Nachdem bereits im Sommer eine Standardabsenkung für die Unterbringung von umF im Rahmen des SGBVIII erfolgte, will nun die berliner Senatsverwaltung weitere Maßnahmen ergreifen. Geplant sind sogenannte Brückenangebote für 16-18 jährige Jugendliche. In diesem Brückenangebot werden Standards in der Betreuung für einen längeren Zeitraum ausgesetzt. Eine Überführung ins Regelangebot wird zwar angestrebt, jedoch nicht konkretisiert. Für die jetzt im Brückenangebot untergebrachten Jugendlichen nützt dies jedoch nichts, ihr Ankommen bleibt verbunden mit vielen Hindernissen.

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., der Berliner Flüchtlingsrat und das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete (BBZ) haben einen gemeinsamen Brief an die Berliner Senatsverwaltung verfasst. Der offene Brief ist hier zu finden.