Neuer Name, neues Logo: Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht

Der Bundesfachverband minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (BumF) e.V. wird zum Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. Seit 1998 setzt sich der BuMF für die Rechte junger geflüchteter Menschen ein. Seine Arbeit setzt er mit dem neuen Namen und einem neuen Logo fort.

Mit der Umbenennung wird der BuMF seiner Entwicklung in den letzten Jahren sprachlich und inhaltlich gerecht. Denn neben unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Menschen kümmert sich der Verband auch um die Belange anderer junger Menschen mit Fluchterfahrung, denen Rechte und Chancen verwehrt werden.

Als gemeinnütziger Verein agiert der BuMF unabhängig und steht parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme. Gemeinsam mit seinen 445 Mitgliedern setzt er sich dafür ein, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche eine Perspektive erhalten – egal wie stark der politische Gegenwind ist.

Die politische Situation und die vielen rechtlichen Einschnitte für geflüchtete Menschen wirken derzeit erdrückend. Junge Menschen mit Fluchterfahrung leben zunehmend in Sorge, Aktive fühlen sich häufig ohnmächtig. Gerade in diesen Zeiten steht der BuMF als starker Partner an der Seite geflüchteter junger Menschen und ihrer Unterstützer*innen.

Die Pressemitteilung als PDF.

 

Pressekontakt:

Franziska von Nordheim (Vereinskoordination und Leitung der Geschäftsstelle)

Tel.: 030 82 09 74 31

info@b-umf.de

Philipp Ratfisch (Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit)

Tel.: 030 82 09 74 30

Lobby- und Überzeugungsarbeit: Eine starke Stimme

Die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher werden derzeit immer wieder angegriffen. Eine kindgerechte Unterbringung, das Zusammenleben mit der eigenen Familie und gerechte Bildungschancen sind zunehmend in Gefahr.

Der BuMF kommentiert Verschärfungen in Gesetzesvorhaben kritisch und macht sich bei Politiker*innen und Ministerien stark für die Rechte junger geflüchteter Menschen. Er beobachtet die Praxis von Behörden und Ämtern und unterstützt Betroffene bei drohender Entrechtung.

Seine Meinung macht der BuMF gemeinsam mit seinen Partner*innen öffentlich und kommentiert mit seiner Pressearbeit und in sozialen Medien die aktuellen Debatten. So setzt er sich für eine starke öffentliche Unterstützung der Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher ein.

Vernetzung und Qualifizierung: Wissen vermitteln, Erfahrungen austauschen, Reflexionsräume öffnen

28 eigene Fortbildungen und Tagungen hat der BuMF allein 2024 angeboten. Über 800 Aktive konnte er dort weiterqualifizieren und in ihrer Arbeit stärken. Bei vielen externen Veranstaltungen ist der BuMF mit Referent*innen aufgetreten und konnte ihr Wissen weitergeben.

Unter seinen 143 Mitgliedsorganisationen und 302 Einzelmitgliedern schafft der BuMF Raum für professionellen Austausch. Seine Mitgliedsorganisationen sind Träger der Jugendhilfe, Jugendämter und Verbände. Seine Einzelmitglieder sind mehrheitlich Vormünd*innen, Sozialarbeiter*innen, Ehrenamtliche und andere Aktive.

Mithilfe seiner 22 Landeskoordinator*innen in 13 Bundesländern ist der BuMF zusätzlich in der Fläche aktiv und erhält Informationen immer aus erster Hand.

Der BuMF erstellt praktische Arbeitshilfen und gibt Handlungsempfehlungen für Fachkräfte, Ehrenamtliche und weitere Aktive.

Hilfe im Einzelfall: Stark für junge geflüchtete Menschen

Häufig erhalten junge geflüchtete Menschen nicht den Schutz, der ihnen zusteht. Oder es werden ihnen Rechte verweigert – ihr Recht auf Familie, ihr Recht auf Bildung, ihr Recht auf eine Zukunft. Das Ziel des BuMF ist, dass junge geflüchtete Menschen die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten.

In 732 Fällen hat der BuMF 2024 intensive Beratung im Einzelfall geleistet und gemeinsam mit anderen Unterstützer*innen Lösungen erarbeitet. Bei zahlreichen weiteren Anfragen konnte der BuMF wichtige Unterstützung bieten. Dafür sind seine Fachreferent*innen per Telefon und Mail für seine Mitglieder, andere Aktive und junge geflüchtete Menschen erreichbar.

Der BuMF-Rechtshilfefonds: Hilfe mit System

Um für ihre Rechte zu kämpfen, brauchen viele junge geflüchtete Menschen anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld. Hier springt der Rechtshilfefonds des BuMF ein und unterstützt die jungen Menschen finanziell, um Anwaltskosten zu begleichen. Der BuMF dokumentiert diese Fälle und lässt das Wissen in seine beratende und politische Arbeit einfließen – so wirkt der Rechtshilfefonds auch über den Einzelfall hinaus.

Seit 2017 konnte der BuMF mit dem Rechtshilfefonds 224 Menschen und ihren Familien anwaltliche Betreuung ermöglichen.

Als Mitglied mitbestimmen!

Sie arbeiten mit jungen Geflüchteten? Dann werden Sie stimmberechtigtes Mitglied. Als Organisations- oder Einzelmitglied erhalten Sie Ermäßigungen bei unseren Veranstaltungen und Zugang zu internen Fortbildungen und Vernetzungstreffen. Sie können den Verein mitgestalten und so Problemlagen an die Politik herantragen.

Wir freuen uns über Spenden!

Unterstützen Sie den Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. mit Ihrer Spende oder Fördermitgliedschaft.

Spendenkonto:
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.
IBAN: DE80 3702 0500 0008 8998 00
BIC: BFSWDE33XXX