Die GGUA hat eine tabellarische Übersicht erstellt, die Orientierung bezüglich der Frage nach den Möglichkeiten eines Zweck- oder Spurwechsels zwischen den verschiedenen Aufenthaltstiteln gibt. Diese Frage stellt sich in der Beratungspraxis immer wieder. Durch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 sind mehr Zweckwechsel möglich geworden und Beschränkungen verringert worden. Dies gilt in sehr eingeschränkter Form auch für den Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag.
Die folgende tabellarische Arbeitshilfe soll dazu Hinweise geben. Da es sich hierbei um eine schematische Übersicht handelt, kann dabei naturgemäß nicht jede individuelle Situation erfasst werden, sondern nur erste Orientierung gegeben werden. Dies ersetzt nicht eine individuelle rechtliche Prüfung.