Vor einem Jahr legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Damit reagierte sie auf die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze. Der vorgeschlagene Mechanismus steht den Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung und kann in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden.
Bislang gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Zustimmung zu dem Vorschlag. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition noch in diesem Monat an. Damit wäre dies eines der am schnellsten voranschreitenden asylrelevanten Gesetzgebungsvorhaben im Rat. Die Ausnahmeregelungen sind substanziell und schränken die Rechte Schutzsuchender erheblich ein.
In Brüssel steht am 8.12.2022 die Entscheidung über den Gesetzesvorschlag an.
Die unterzeichnenden Organisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung entschieden ab und fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.