Gemeinsame Stellungnahme: Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten – Nein zur Instrumentalisierungsverordnung!

Vor einem Jahr legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Damit reagierte sie auf die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze. Der vorgeschlagene Mechanismus steht den Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung und kann in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden.

Bislang gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Zustimmung zu dem Vorschlag. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition noch in diesem Monat an. Damit wäre dies eines der am schnellsten voranschreitenden asylrelevanten Gesetzgebungsvorhaben im Rat. Die Ausnahmeregelungen sind substanziell und schränken die Rechte Schutzsuchender erheblich ein.

In Brüssel steht am 8.12.2022 die Entscheidung über den Gesetzesvorschlag an.

Die unterzeichnenden Organisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung entschieden ab und fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.

Material

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. appelliert gemeinsam mit über 30 Organisationen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung: Das Recht an den EU-Außengrenzen muss eingehalten werden! Nein zur Instrumentalsierungsverordnung.

Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.