Mojtaba A. kam 2013 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan nach München. Jahrelang wartet er auf seine Asylanhörung. Dann bekommt er plötzlich die Ablehnung, weil er angeblich untergetaucht sei! Seine Betreuerin Madeleine Nordhaus schaltet den BumF-Rechtshilfefonds ein. Mit Erfolg: Statt nach Afghanistan abgeschoben zu werden, kann Mojtaba A. nun bleiben.

Abschiebung wegen einer falschen Hausnummer

„Mojtaba ist einer, der sich nicht so leicht unterkriegen lässt”, sagt seine Betreuerin Madeleine Nordhaus. Situationen, die ihn hätten unterkriegen können, hat der junge Geflüchtete aus Afghanistan genug erlebt. Nach seiner Flucht vor der Verfolgung durch die Taliban landet er 2013 zunächst in der Bayernkaserne in München – über 140 unbegleitete Minderjährige waren dort damals bei minimaler sozialpädagogischer Betreuung in verfallenen Kasernengebäuden hinter Stacheldraht untergebracht. „Als Mojtaba dann zu uns in die Jugendhilfe nach Bayreuth kam, hat er sich schnell entwickelt”, erinnert sich Nordhaus. „Er war von Anfang an sehr offen, konnte bald in eine eigene Wohnung ziehen und hat einen Schulabschluss gemacht.”

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Aber im Gegensatz zu Mojtaba A.’s Entwicklung geht sein Asylverfahren lange nicht voran. Erst 2016 – drei Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland – wird er überhaupt angehört.

Ich war bei der Anhörung dabei. Für mich stand fest, dass das einer der Fälle ist, die definitiv einen Schutzstatus brauchen. Als ein Jahr später immer noch kein Bescheid da war, musste er dann wieder in eine Gemeinschafsunterkunft für junge Erwachsene ziehen. Damit war alles, was wir aufgebaut hatten, erst einmal weg.

Mojtaba A.’s Betreuerin Madeleine Nordhaus

 

Dann wird Mojtaba A. zur Ausländerbehörde geordert. Dort erhält er die Nachricht, sein Asylverfahren sei eingestellt. Auf dem Bescheid des Bundesamts steht, er solle ausreisen, andernfalls werde er nach Afghanistan abgeschoben. Der Grund: Mojtaba A. sei angeblich untergetaucht, er habe auf Post des Bundesamts nicht reagiert. „Das war totaler Irrsinn”, sagt Nordhaus. „Wir warten ewig auf die Anhörung, und dann heißt es, er habe sein Asylverfahren nicht betrieben!”

Der BumF-Rechtshilfefonds wirkt

Dank des BumF-Rechtshilfefonds kann Madeleine Nordhaus einen Anwalt für Mojtaba A. einschalten, der ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht beantragt. Nach und nach wird klar: die Behörden hatten Mojtaba A.’s Adresse falsch abgespeichert, ihre Briefe haben ihn nie erreicht. Als der Anwalt den Behördenfehler aufklärt, bekommt Mojtaba A. endlich Schutz und kann in Deutschland bleiben.

„Fehler können immer passieren“, sagt Nordhaus. „Wir dürfen aber nicht zulassen, dass Behördenfehler Jugendliche ins Unglück oder die Verschuldung stürzen“.

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Um ihre Rechte zu erhalten, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld. Deshalb hat der BumF e.V. seinen Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Erfahren Sie mehr über den BumF-Rechtshilfefonds und helfen Sie jetzt mit Ihrer Spende mit.

 

Illustration: Tomka Weiß