Der Grünenpolitiker Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg spricht sich für Zurückweisungen von Minderjährigen an den europäischen Binnengrenzen aus. Laut Kretschmann gebe es insbesondere Probleme mit dem Zugang von unbegleiteten Minderjährigen und er gehe davon aus, dass diese künftig zurückgewiesen würden (SZ, 17.10.2023).
Diese Forderung ist rechtswidrig.
Unbegleitet Minderjährige gehören aufgrund ihrer Minderjährigkeit zu einer besonders vulnerablen Gruppe und müssen bei Grenzübertritt direkt in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden, welches dann den weiteren Werdegang klärt.
Bereits jetzt werden laut einer kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung aus September diesen Jahres an einigen Binnengrenzen überdurchschnittlich viele minderjährige Geflüchtete zurückgewiesen (hier Beantwortung der Frage 8).
Erst kürzlich urteilte der EuGH, dass Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an EU-Binnengrenzen regelmäßig rechtswidrig sind. Sowohl minderjährige als auch volljährige Flüchtende dürfen an der Grenze nicht direkt ins Nachbarland zurückgeschickt werden. Diese Zurückweisungen verstoßen gegen europäisches Recht und sind somit rechtswidrig (Rückführungsrichtlinie). Laut Urteil des europäischen Gerichtshofs (u.a. Urt. v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE) muss die Rückführungsrichtlinie beachtet und eine Rückkehrentscheidung erlassen werden (LTO: Zurückweisung an EU-Binnengrenze rechtswidrig)
In diesem Zusammenhang erscheint eine Forderung, die Zugangszahlen von unbegleitet flüchtenden jungen Menschen durch verschärfte Grenzkontrollen zu begrenzen mehr als zynisch.