Bei der technischen Umsetzung des Kulturpasses* wurden die Geflüchteten des Jahrgangs 2005 vergessen! Für die online-Registrierung war bisher ein Ausweisdokument mit online-Funktion (deutscher Personalausweis oder Elektronischer Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland) notwendig.
*Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können.
Junge Geflüchtete, die sich noch im Asylverfahren befinden oder geduldet werden, waren bisher ausgeschlossen, denn ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung haben keine online-Funktion. Das gilt genauso für alle jetzt neu einreisenden 18-jährigen, die in den ersten 5-6 Monaten von der Senatsjugendverwaltung in Obhut genommen werden ohne jedwede ausländerbehördliche Registrierung!
Xenion hatte auf diese Diskriminierung hingewiesen und Vorschläge an die Bundesbeauftrage für Kultur und Medien, Claudia Roth gesendet.
Mittlerweile wird das Problem auch offiziell zugestanden und die Bundesregierung hat jetzt über den beauftragten Dienstleister, die Stiftung Digitale Chancen, eine alternative Form der Verifizierung eingeführt – über das Ausfüllen verschiedener Unterlagen und die Prüfung durch eine unabhängige Stelle, wie zum Beispiel Beratungsstellen oder Jugendhilfeeinrichtungen.
Die Stiftung Digitale Chancen bietet online-Veranstaltungen an, wo das Verfahren der alternativen Freischaltung erläutert wird.
Folgende Termine bietet die Stiftung Digitale Chancen an:
– Mi. 25.10.2023, 14.00-15.00 Uhr
– Fr. 27.10.2023, 09.00-10 Uhr
– Fr. 03.11.2023, 10.30-11.30 Uhr
Zur Anmeldung.
In Berlin hat XENION die Verifizierung für die Klient:innen übernommen. Um alle jungen Geflüchteten des Jahrgangs 2005 zu erreichen, ist es notwendig, dass auch andere Stellen aktiv werden.