Kritik am Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes. Kinderrechte sind nicht relativierbar!

Am 06. März 2023 hat der Städte und Gemeindebund ein Positionspapier veröffentlicht mit dem Titel „Migrationspolitik neu aufstellen“.

Es wird unter anderem der Ausbau der Aufnahmekapazitäten nach Beispiel von AnkER-Zentren gefordert, Standards sollen dabei abgesenkt und Rückführungen direkt von dort betrieben werden.  Ausdrücklich benannt sind unter Punkt 6 die Unterbringungsstandards der „älteren unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“.

Vor dem Hintergrund, dass die Standards in der Jugendhilfe in den meisten Bundesländern bereits stark abgesenkt wurden und die Zustände für die jungen Geflüchteten teilweise katastrophal sind, wirkt dies mehr als zynisch.

Im Jahr 2010 hat Deutschland seinen Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen und dennoch wurden erst ab 2015 flächendeckend auch junge Geflüchtete zwischen 16 und 18 Jahren im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. Sie sind als Kinder und Jugendliche genauso zu behandeln, wie andere Kinder und Jugendliche auch. Eine Absenkung der Strukturen für diese Zielgruppe widerspricht der Kinderrechtskonvention und verstößt unter anderem gegen Artikel 3 der Konvention:

(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Hierbei meint „Wohl des Kindes“ nicht nur die Abwesenheit einer Kindeswohlgefährdung (die nichtsdestotrotz bei vielen Unterbringungen junger Geflüchteter gerade vorliegen dürfte), sondern vielmehr alles, was dem Wohle eines Kindes dient: bestmögliche Entwicklung, Bildung, Förderung, Mitbestimmung, Schutz…

Der BumF kritisiert das Positionspapier und fordert weiterhin eine Unterbringung aller geflüchteten Kinder und Jugendlichen innerhalb der Standards des SGBVIII!