AnkER-Zentren stellen eine strukturelle Kindeswohlgefährdung dar und verhindern den Zugang zu KiTa, Schule und gesellschaftlicher Teilhabe für junge Geflüchtete und ihre Familien. Für die “Funkkaserne” in München wird nun nach öffentlichem Druck im “Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 26.03.2019” der regelhafte Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ab Einreise anerkannt und ein Hilfesystem für die Familien installiert – mit dem Hinweis, dass die Unterbringung in dieser Einrichtung nicht Familiengerecht ist. In anderen AnkER-Zentren in Bayern und im Bundesgebiet bleiben Familien in kindeswohlgefährdenden Wohnsituationen weiterhin in der Regel sich selbst überlassen.
Jugendhilfeausschuss München erklärt sich für Minderjährige im AnkER-Zentrum für zuständig
17.04.2019