Integrationsförderung für Afghan/innen erleichtert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden Integrationsmaßnahmen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan für das zweite Halbjahr 2017 zu öffnen. Folgende Förderungen sind betroffen: Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte

Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt. Ebenso besteht im zweiten Halbjahr 2017 ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach 15 Monaten gestattetem Aufenthalt. Der Zugang zu Integrationskursen besteht für Afghaninnen und Afghanen jedoch weiterhin erst nach einer Anerkennung im Asylverfahren.