22.492 Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen in 2017

Heute wurden die Inobhutnahmezahlen für das Jahr 2017 veröffentlicht. 22.492 unbegleitete Minderjährige wurden (vorläufig) Inobhut genommen. Im Jahr 2016 waren es noch 44.935 junge Menschen.

72 Prozent der Minderjährigen waren im Alter von 16 bis unter 18 Jahren, 28 Prozent jünger. 88 Prozent waren männlich, 12 Prozent weiblich. Gezählt wurden alle minderjährigen Personen, die durch die Jugenämter nach einer unbegleiteten Einreise Inobhut oder vorläufig Inobhut genommen wurden.

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland fliehen, müssen vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen werden. Zunächst wird geklärt, welches Jugendamt zuständig ist. Entscheidend hierfür sind eine bundesweite Verteil-Quote sowie bestimmte Belange des Kindeswohls. Im Rahmen der anschließenden Inobhutnahme wird dann die Einrichtung der Vormundschaft veranlasst und gemeinsam mit dem jungen Menschen u.a. ermittelt, welche pädagogische Unterstützung er/sie benötigt und wo die Unterbringung erfolgen soll.

 

Material

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Insgesamt haben 2.211 Personen Fragen zu den Themen Qualifizierung und Arbeitssituation, Situation der Jugendlichen, Medizinische Alterseinschätzung, Vorläufige Inobhutnahme und Verteilverfahren, Betreuung und Unterbringung, Abgänge und „Verschwinden“, Vormundschaft, Asylverfahren, Gesundheitsversorgung, Sprache und Bildung, Hilfe für junge Volljährige sowie Familiennachzug und Zusammenführungen beantwortet.

(Dezember 2017)

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme und Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erfassen, hat der BumF eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt, bei der u.a. Informationen und Einschätzungen zur Situation der Minderjährigen im Verteilverfahren sowie während der vorläufigen Inobhutnahme  nach § 42a SGB VIII, der regulären Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und in den Anschlussmaßnahmen nach §§27 ff SGB VIII, abgefragt wurden. Die Ergebnisse zeichnen ein Bild von der teilweise hoch defizitären Aufnahmestruktur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

(Juli 2016)