Informations- und Praxismaterialien zur Kostenheranziehung nach dem SGB VIII

Bei den unabhängigen Ombudsstellen des Bundesnetzwerks  kamen wiederholt Beschwerdefälle an, die rechtswidrige Kostenbescheide zum Inhalt hatten. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat daher ein umfangreiches Paket an Informations- und Praxismaterialien zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII veröffentlicht. Das Rechtsgutachten, die Infobroschüre und alle weiteren Materialien sind kostenlos per Download erhältlich oder können gegen Portokosten bestellt werden.

Hintergrund

Junge Menschen, die vollstationäre Jugendhilfeleistungen erhalten, müssen einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abgeben. Bei der Berechnung des Kostenbeitrags ist gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres ausschlaggebend. Dies haben verschiedene Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Sachsen bestätigt. Gemäß § 94 Abs. 6 haben die jungen Menschen 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die „dem Zweck der Leistung“ dient, kann jedoch ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von einer Heranziehung abgesehen werden. Dies ist in Satz 2 geregelt.

Die Infobroschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ sowie die dazugehörigen Praxismaterialien (Brief-Vorlagen, Ausfüllhilfen, Kostenbeitragsrechner) stellen eine leicht verständliche Handreichung für junge Menschen und Fachkräfte dar, um rechtswidrige Kostenbescheide zu erkennen und – ggf. auch nach Ablauf der Widerspruchs- und Klagefrist – dagegen vorzugehen.