Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. sucht ab sofort, spätestens jedoch zum 01.10.2021, eine Betreuung des BumF-Rechtshilfefonds auf Minijob-Basis. Die Stelle ist vorerst befristet bis 30.06.2022. Bewerbungsschluss ist der 12.09.2021.
Der Verein und der Rechtshilfefonds
Seit 1998 setzt sich der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Als gemeinnütziger Verein können wir unabhängig agieren und parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme stehen. Wir bieten Hilfestellungen für junge Geflüchtete ebenso wie für Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive. Unser Ziel ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Angst und ohne Ausgrenzung und Diskriminierung zu erfahren, aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen in Deutschland erhalten.
Immer öfter erhalten junge Geflüchtete nicht den Schutz, der ihnen zusteht. Oder es werden ihnen Rechte verweigert. Um für ihre Rechte zu kämpfen, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Dabei unterstützt sie der BumF-Rechtshilfefonds, über den Anwaltskosten für junge Geflüchtete übernommen werden können. Dies betrifft z.B. Klageverfahren; wenn ihnen Schutz verweigert wird, die Ausbildungsaufnahme verboten wird oder wenn eine Familienzusammenführung scheitert. Außerdem werden Finanzierungshilfen in Asylverfahren, in ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Verfahren gewährt.
Mehr Informationen unter https://b-umf.de/rechtshilfefonds/
Rahmenbedingungen
- Die Stelle ist bis zum 30.06.2022 befristet. Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt. Arbeitsbeginn ab sofort, spätestens jedoch zum 01.10.2021.
- Geringfügige Beschäftigung zu 450 €.
- Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
- Dienstort: Berlin, Geschäftsstelle des BumF e.V.
- Sie arbeiten mit einem engagierten Team in einem freundlichen Umfeld zu einem sozialpolitisch aktuellen Thema.
Aufgaben
- Verwaltung des Rechtshilfefonds: Anträge sichten und bewerten, Kommunikation mit Antragsteller*innen, Bescheid-Erstellung, Abfrage der Verfahrensstände, Ablage und Aktenführung
- Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen
- Mitarbeit beim Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit und der Weiterentwicklung des Fonds (Verwaltungssystem, Vergabekriterien, Richtlinien, Schwerpunktsetzungen)
- Monitoring des Fonds-Budgets
Erforderliche Kenntnisse und Erwartungen an die Bewerber*innen
- Sicherer Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie (MS Office-Kenntnisse, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation)
- Organisationstalent, Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Erfahrungen (Beruf, Studium oder Ehrenamt) im Themenfeld Flucht/Migration/junge Geflüchtete/Asyl- und Aufenthaltsrecht und/oder Kinder- und Jugendhilfe
- Souveräne und freundliche Kommunikation
- Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Identifikation mit den Zielen des Vereins
Wir streben eine gleichmäßige Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen unter unseren Mitarbeitenden an. Ausdrücklich ermutigen wir Queere*LSBTIQA Menschen, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung, Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung, Schwarze Menschen und People of Colour dazu sich zu bewerben.
Der Schutz von jungen Menschen ist für den BumF eine zentrale Aufgabe. Dies beinhaltet, dass wir alles unternehmen, um Kinder innerhalb unserer eigenen Organisation vor Gefahren zu schützen. Deshalb setzen wir die Bereitschaft voraus, nach den Kinderschutz-Standards des BumF zu arbeiten und benötigen bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis.
Die Bewerbung sollte neben einem obligatorischen Anschreiben einen tabellarischen Lebenslauf und ggf. die Bewerbung unterstützende Zeugnisse oder Empfehlungen umfassen. Auf die Zusendung eines Fotos bitten wir zu verzichten. Bitte geben Sie auch an, ab wann Sie die Tätigkeit frühestens aufnehmen können. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung unter Betreff „Bewerbung RHF“ zusammengefasst in einer PDF-Datei, per E-Mail an bewerbung@b-umf.de bis 12.09.2021. Wir behalten uns das Recht vor schon vor Ablauf der Bewerbungsfrist Gespräche zu führen und ggf. eine Einstellung vorzunehmen.
Datenschutzerklärung
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. einen Anstellungsvertrag mit einem*einer Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem*der Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbungen!