Mit dem Integrationsgesetz sollten die Hürden bei der Integration in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge abgebaut werden, so der Wille der Bundesregierung. Doch zum Ausbildungsbeginn am 1. September herrschen Frust und Enttäuschung bei vielen geflüchteten Jugendlichen und Betrieben. In zahlreichen Fällen wurden Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung und/oder die Ausbildungsduldung verweigert. Ausbildungsstellen bleiben dadurch unbesetzt und die jungen Menschen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Gesetzgeber muss dringend Nachbessern, um Integration auch tatsächlich zu ermöglichen.
Das Ziel dieser Handreichung ist es, eine fachpolitische Diskussion anzustoßen und anhand konkreter Beispiele und Handlungsempfehlungen aufzeigen, wie sich der Rechtsanspruch geflüchteter Kinder und Jugendlicher auf Leistungen, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis umsetzen lässt.