Gerichtsurteil bestätigt Warnungen des BuMF: Auch Minderjährige von illegaler Zurückweisung betroffen

Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 02.06.2025 festgestellt, dass die Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, wie sie Anfang Mai von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt angeordnet wurden, rechtswidrig sind. Besonders alarmierend: Unter den drei Fällen, über die das Gericht urteilte, befand sich auch eine Minderjährige.

“Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt”, sagt Helen Sundermeyer, Referentin beim BuMF. „Nicht nur sind die Zurückweisungen insgesamt rechtswidrig – es zeigt sich auch, dass besonders schutzbedürftige Personen, wie Minderjährige, nicht von der Maßnahme ausgenommen sind, obwohl dies öffentlich behauptet wurde.“

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) kritisiert das Vorgehen scharf. Die Zurückweisung von Minderjährigen an der Grenze stellt einen eklatanten Verstoß gegen national und international geltende Schutzstandards dar. Schutzsuchende haben ein Recht auf ein faires Asylverfahren, auf Schutz und Unterstützung – unabhängig von politischen Debatten.

Vollkommen unhaltbar ist in diesem Zusammenhang die Reaktion von Alexander Dobrindt, der trotz des Gerichtsurteils von einem „Einzelfall“ spricht und weiter an den Zurückweisungen festhalten will. Das zeigt eine besorgniserregende Missachtung von Recht und Kinderschutz.

Wir fordern:

  • Einen sofortigen Stopp aller Zurückweisungen an der Grenze, insbesondere von Minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen.
  • Eine umfassende Aufarbeitung und politische Konsequenzen für die rechtswidrigen Maßnahmen.
  • Verbindliche Schutzmechanismen an den Grenzen, die mit dem Kindeswohlprinzip und internationalen Menschenrechtsstandards im Einklang stehen.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat – und ein Weckruf für die Politik.

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