Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen.
Die Organisationen bemängeln, dass wichtige Garantien für Kinder fehlen, und fordern das Innenministerium auf, Schutzlücken zu schließen. Laut EU-Grundrechtecharta und UN-Kinderrechtskonvention muss das Wohl des Kindes bei allen staatlichen Maßnahmen eine „vorrangige Erwägung“ sein. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.
Die Stellungnahme ist Teil der Verbändebeteiligung zum GEAS-Anpassungsgesetz. BumF, Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren die kurze Frist von nur sechs Tagen, die eine umfassende Bewertung der geplanten Gesetzesänderungen erschwert. Daher erhebt die Stellungnahme keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beleuchtet ausgewählte Problempunkte.